Itsutsu-no-kata
五の形 (Form der 5 Symbole oder Naturgesetze)
Diese und eine weitere Kata (Koshiki-no-kata oder Kime-no-kata) sind in Deutschland zur Prüfung für den 5. Dan im Judo vorgeschrieben.
Sie besteht aus
- Versinnbildlichung der positiven und negativen Kraft (Dai Ichi)
- Versinnbildlichung des Beharrungsgesetzes (Dai Ni)
- Versinnbildlichung der Zentrifugal- und Zentripetalkraft (Dai San)
- Versinnbildlichung der Kraft der Meereswogen (Dai Yon)
- Versinnbildlichung der Flugbahn und der Kraft eines Kometen (Dai Go)
Im Kodokan ist die Assoziation der Techniken mit den Versinnbildlichungen der Naturgesetze zwar bekannt, wird jedoch offiziell nicht vorgenommen. Der Begründer des Judo, Kanō Jigorō, hat die Techniken selbst lediglich mit den Namen erste Form bis fünfte Form(s.o., kursiv in Klammern) belegt. Diese Vorgehensweise wurde bis heute nicht geändert, da man sich in Japan nicht autorisiert sieht, sich über die Entscheidung von Kanō Jigorō hinwegzusetzen. Außerdem gilt (bzw. gelten, da im Japanischen am Wort selbst nicht zu erkennen ist, ob es im Singular oder im Plural steht) die Isutsu-no-kata als unvollendet, da man davon ausgeht, dass Kanō Jigorō vor der Fertigstellung der Kata starb.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kata_(J%C5%ABd%C5%8D)